Arbeitslosenversicherung für Selbständige – Menschen über 50
Heute hat die große Koalition beschlossen, dass ältere Arbeitslose länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben sollen: Artikel. Eine sehr richtige Entscheidung, wie ich meine. Ich habe sie oft genug in der Existenzgründer-Beratung, die über 50-Jährigen, die nach einem Jahr ALG I meist völlig ohne Ansprüche dastehen, da sie wegen Lebensversicherung, arbeitender Ehefrau und Immobilie (häufig noch nicht ganz abbezahlt!) sowieso kein ALG II bewilligt bekommen – und daher aus der Not geboren überlegen, sich selbständig zu machen.
Was ausgesprochen erfolgreich ist! Und wenn jetzt noch der Anspruch auf ALG I steigt, wenn man als Existenzgründer freiwillig arbeitslosenversichert bleibt: Artikel (was bis zu vier Wochen nach Gründung möglich ist!) , und dann auch noch dieser Beitrag (zurzeit monatlich etwa 25 Euro) ab Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent sinkt, und die Höhe des Arbeitslosengeldes sich nicht nach den Einkünften aus selbständiger Arbeit richtet – sondern nach Berufsabschluss, finde ich die geförderte Selbständigkeit mit dem Gründungszuschuss einen gut möglichen Weg für Menschen über 50.











Mi, Nov 14, 2007
Allgemein, Existenzgründer