Gründungszuschuss und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
Heute hatte ich eine Existenzgründerin in der Beratung, die ein Angebot erhalten hatte, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teilzeit – weniger als 20 Studen in der Woche – neben ihrer geförderten Selbständigkeit anzutreten. Sie fragte, ob das Schwierigkeiten mit dem Gründungszuschuss geben könne.
Also: Minijobs gehen auf jeden Fall, da muss man sich keine Sorgen machen, muss man auch nicht bei der Arbeitsagentur anzeigen (obwohl ”geringfügige Beschäftigungen”  ja auch als “sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten” gelten). Bei Festanstellungen, so genannten Midi-Jobs, sollte vor Vertragsabschluss auf jeden Fall die Arbeitsagentur informiert werden. Es muss sicher gestellt werden, dass die selbständige Tätigkeit überwiegt. Und in diesem Fall ist auch die Krankenkasse anzusprechen, weil sich die Beiträge ebenfalls aus der überwiegenden Tätigkeit ergeben. Also nicht unkompliziert. Nur eins sollte man nicht: neben dem Gründungszuschuss ohne Absprache (und schriftliche Genehmigung) eine Festanstellung eingehen. Das bedeutet nicht nur eventuelle Rückzahlung der Förderung – sondern womöglich auch eine Anzeige wegen Sozialversicherungsbetrug, und raus kommt es sowieso…











Di, Jan 15, 2008
Allgemein, Existenzgründer