Was muss auf eine “korrekte Rechnung”
Viele Existenzgründer starten heute in die Selbständigkeit, ohne eine Ausbildung in “kaufmännischem Denken” und kaufmännischer Praxis erhalten zuhaben. Da muss man sich mühsam alles erst einmal aneignen, z.B. das korrekte Rechnung-Schreiben. Also in eine ordentliche Rechnung gehört:
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Wichtig sind folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Rechnungsempfänges
- Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
- Datum der Lieferung oder Leistung (und gegebenenfalls Leistungs-Zeitraum)
- Bezeichung der Ware oder Dienstleistung
- Rechnungsbetrag
- Steuernummer des Rechnungsausstellers
- Nettobetrag, USt, Bruttobetrag
- Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert werden. Sie können anfangen, wo Sie wollen (müssen sich also nicht als “Anfänger outen”), aber ab diesem Zeitpunkt immer weiter fortlaufend nummerieren
- Bei der so genannten “Kleinunternehmerregelung”: Rechnung ohne Umsatzsteuer ausweisen und den Hinweis auf die Befreiung hinzufügen: Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß Â§ 19 UStG
- Die Kleinunternehmerregelung gilt selbstverständlich sowohl für Ausgangs- als auch für Eingangsrechnungen.
Einen wunderbaren ausführlichen Überblick gibt (mal wieder) www.akademie.de in diesem Beitrag











Fr, Aug 22, 2008
Allgemein, Existenzgründer