Bürgerentlastunggesetz:
Ab Januar 2010 sind Krankenkassenbeiträge voll absetzbar
Der Bundestag hat das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Brücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beschlossen:das Bürgerentlastungsgesetz. Ab Januar 2010 lassen sich nun die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll als Sonderausgaben von der Steuer absetzen: das gilt sowohl für die gesetzliche wie für die private Versicherung – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige.



