Gründungszuschuss:
schon eine kurzfristige Festanstellung beendet die Förderung
Viele Existenzgründer gründen mit dem Gründungszuschuss. Dieser wird bewilligt, wenn man mindestens einen Tag arbeitslos ist – und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG I vorweisen kann. Doch Vorsicht ist geboten: wer auch nur kurz und vorübergehend eine sozialversicherungspflichtige Stelle annimmt, verliert den Anspruch auf die neunmonatige Förderung komplett.



