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Ab dem 1. August 2009 wieder Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige

Ab dem 1. 08. 2009 gibt es wieder Krankengeld für Selbständige, die sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert haben. Das Krankengeld wird ab der siebten Woche gezahlt, der Beitrag hierfür ist mit den normalen Krankenkassenbeiträgen abgegolten. Seit dem 1. Januar 2009 mussten freiwillig versicherte Selbständige zusätzlich einen Wahltarif zahlen, um Anspruch auf Krankengeld zu erhalten. Folgendes gibt es für Betroffene nun zu beachten:

  • Der Anspruch auf Krankengeld nach der sechsten Krankenwoche (also mit Beginn der 7. Woche) wird automatisch zum 1. August 2009 wieder eintreten.
  • Zusätzlich können freiwillig Wahltarife genutzt werden, um den Schutz eines Entgeltausfalls zu verbessern
  • Versicherte haben rückwirkend bis zum 30. September 2009 Zeit, sich für neue Wahltarife zu entscheiden, die dann zum 1. August wirksam werden. Bietet eine Krankenkasse nicht rechtzeitig neue Tarife an, verlängert sich dieser Zeitraum.
  • Falls zum Zeitpunkt der Änderung am 1. August der Bezug des Krankengeldes benötigt wird, können die Leistungen bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit weiter bezogen werden. So werden Leistungslücken vermieden.
  • Bei Abschluss eines zusätzlichen Wahltarifs bindet sich der Versicherte für drei Jahre an die Krankenkasse.
  • In Zukunft sind altersgestaffelte Tarife nicht mehr zulässig.
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