Abmahnfalle Online-Handel:
die Versandkosten müssen direkt angezeigt werden
BGH-Urteil: Ab Mitte Juli 2009 ist es Online-Händlern auferlegt, den angebotenen Produkten direkt die anfallenden Versandkosten zuzuordnen. Auch Preissuchmaschinen müssen ab sofort auf einen Blick deutlich machen, welche Zusatzkosten beim Kauf eines Produkts fällig werden.



