Betriebsbedingte Kündigungen:
allgemeiner Auftragsmangel ist kein rechtlicher Kündigungsgrund
Der lang anhaltende Auftragsmangel kann nicht ewig über Kurzarbeit aufgefangen werden. Betroffene Firmen werden immer mehr gezwungen sein, auch Kündigungen auszusprechen. Doch allgemein wegen Auftragsmangel zu kündigen, ist nicht möglich. In Deutschland sind betriebsbedingte Kündigungen an drei Voraussetzungen geknüpft:



