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“Lügen gehört dazu” – Wahrheiten im Arbeitszeugnis? Tipp von Detlef Schumann

So, Mrz 14, 2010

Allgemein, Geld/ Recht/ Steuern

Dass auf Arbeitszeugnisse nicht unbedingt Verlass ist, haben die meisten Arbeitgeber bereits erfahren dürfen. Arbeitszeugnisse werden nach den gleichen Regeln formuliert wie Todesanzeigen. Zumindest liegt dieser Verdacht nahe. Denn wenn Sie sich am Wochenende einmal die Todesanzeigen genauer anschauen, stellen Sie schnell fest:

Nur die Besten, die Fleißigsten, die Unverzichtbaren und Liebenswertesten scheiden aus dem Leben.

Wenn Sie sich die Zeugnisse von Bewerberinnen und Bewerbern anschauen, stellen Sie ebenfalls schnell fest: Nur die besten, die leistungsfähigsten, die treuesten, die unverzichtbarsten und führungsstärksten Mitarbeiter sind derzeit auf Jobsuche.

Zugegeben: Manchmal überkommt einem beim Lesen solcher Arbeitszeugnisse und besonders beim Lesen des Abschlusssatzes: „Wünschen wir ihr/ihm alles Gute“ – das Gefühl, dass der der Arbeitgeber eher gemeint hat: „Wünschen wir uns alles Gute und hoffentlich haben wir nie mehr etwas mit dem zu tun )“ … aber gut, das ist halt nur so ein Gefühl.

In einem  jetzt veröffentlichtem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg haben die Richter  entschieden: Ein Arbeitszeugnis ist nicht sittenwidrig, wenn die Leistung eines Mitarbeiters zu positiv bewertet wurde. Auch dann nicht, wenn es die Bewertung verfälscht (Az. 7 Sa 641/08).

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die im Zeugnis den Satz sehen wollte: „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei.“

„Kann ich nicht schreiben“, so der Arbeitgeber. „Das wäre glatt gelogen und damit sittenwidrig!“ „Nein“, so die Richter. „Lügen gehört im Arbeitszeugnis dazu. Also schreiben Sie der Dame ins Zeugnis, was sie will, auch wenn es gelogen ist.“

Was aber passiert mit den zu erwartenden Gerichtskosten, was wenn ein Arbeitnehmer oder noch schlimmer ein Bewerber sich diskriminiert fühlt?
Hier ist guter Rat teuer!

Schön wenn einem dann eine starke Rechtsschutzversicherung und ein Spitzenanwalt hilft.

Übrigens: wussten Sie, dass in einem Arbeitsprozess jede Seite ihre Kosten der ersten Instanz selber trägt?

Detlef-schumann in Lügen gehört dazu - Wahrheiten im Arbeitszeugnis? Tipp von Detlef SchumannGeneralagentur Detlef Schumann

Poststr. 195
44809 Bochum
Tel.: 02 34 / 52 30 11
Fax:      02 34 / 52 30 03
Mobil:   01 63 / 35 99 608
E-Mail:        post@detlefschumann.de
Homepage: www.ringschutz.de

Geschäftszeiten:
Mo. – Fr.   9.00 – 13.00 Uhr  /  15.00 – 17.30 Uhr
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Der Vermittler ist als gebundener Vermittler gemäß Â§ 34d Abs. 4 der
GewO im Vermittlerregister eingetragen unter Nr.: D-PAIP-ZNOHZ-05

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