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Urteil: Was ändert sich bei der Vorratsdatenspeicherung?

Do, Mrz 4, 2010

Allgemein, Geld/ Recht/ Steuern

Seit dem 1. Januar 2008 werden alle Kommunikationsdaten sechs Monate lang gespeichert: Zeit, wer mit wem, über welche Medien, wie lange. Anfang März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht diese Vorratsdaten-Speicherung für verfassungswidrig erklärt. Nicht nur das: die Richter erklärten das Gesetz für “nichtig”. Das heißt, alle gespeicherten Daten von Telefon, eMail- und Internetverbindungen müssen unverzüglich gelöscht werden.

Nach Artikel 10 Grundgesetz (Unverletzlichkeit des Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnisses) ist es verfassungswidrig, ohne begründeten Verdacht Verbindungsdaten einzusehen, zu sammeln und zu speichern. Die gespeicherten Daten lassen Rückschlüsse zu auf gesellschaftliche und politische Zugehörigkeit, auf pesönliche Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Mit der Vorratsdaten-Speicherung können aussagekräftige Persönlichkeits- und Bewegungsprofile jedes einzelnen Bürgers erstellt werden. Darum die scharfe Version des Urteils, das Gesetz als “nichtig” zu erklären.

Nur bei begründetem Verdacht einer im Einzelfall schwerwiegenden Straftat dürfen Daten abgerufen werden. Diese Straftatbestände muss der Gesetzgeber nun abschließend festlegen. Ausschlaggebend für eine begründete Gefahrenabwehr: wenn durch bestimmte Tatsachen eine belegte konkrete Gefahr für Leib, Leben, Freiheit einer Person besteht, und/ oder wenn für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr der Datenabruf erforderlich ist.

In einem neuen Gesetz müssen Übermittlung und Nutzen gespeicherter Daten unter Richtervorbehalt gestellt werden. Wenn eine Datenverwendeing heimlich erfolgt, müssen die Überwachten nachträglich benachrichtigt werden.

IP-Adressen (Internetprotikolladressen) dürfen weiterhin weitergegeben werden, da sie nur eine begrenzte Aussagekraft haben und eine systematische Ausforschung nicht möglich ist.

Die Telekom ließ bekannt geben, dass sie Behörden ab sofort keine Auskunft mehr zu Vorratsdaten gäbe, von nun ab keine Daten mehr speichere und die gespeichtern Daten seit Urteilsverkündung unverzüglich löschen werde. Auch der Interntprovider 1&1 gab bekannt, dass er die Datenspeicherung in den nächsten Tagen unverzüglich abbrechen werde.

Quelle: RP-Online

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