BAG-Urteil:
Arbeitnehmer können Überstunden der letzten 3 Jahren nachfordern…
…wenn sie weniger als 67.200 Euro im Jahr verdienen und eine Überstundenregelung nicht eindeutig und rechtskonform im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ausnahmen sind Mitarbeiter, die “Dienste höherer Art” für ein Unternehmen erbringen, auch diese Führungskräfte betrifft der Umgang mit “normalen” Überstunden nicht. Ob jetzt das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine Klagewelle nach sich zieht, bleibt abzuwarten.



