1.11.2010: Adelstitel als Künstlername in den Personalausweis eintragen lassen

Seit dem 1. November 2007 war es nicht mehr möglich, Künstlernamen im Personalausweis eintragen zu lassen. Dieses Gesetz ändert sich erneut zum 1. November 2010. Nicht nur Pseudonyme können ab da wieder aufgenommen werden, sondern auch Adelstitel – Voraussetzung ist allerdings, dass man die Eintragung als Künstler vornimmt, nicht als Finanzdienstleister oder Kaufmann.

Udo Jürgens heißt seit November 2007 in seinem Personalausweis nur noch Udo Jürgen Bockelmann, Heino heißt Heinz Georg Kramm – und Peter Kraus Peter Siegfried Krauseneder. Das hatte für viel Empörung unter Künstlern und Journalisten gesorgt, darum hat der Bundesrat 2008 beschlossen, dass ab 2010, wenn der neue elektronische Personalausweis kommt,  die Eintragung des Künstlernamens in Pass und Personalausweis als Zusatz wieder möglich wird.

Zum 1. November 2010 tritt das neues Gesetz in Kraft. Wenn man Interesse daran hat, sich einen Adelstitel im Personalausweis zu sichern, sollte man schon einmal „vorarbeiten“ – um im November bei den Meldebehörden nicht auf Probleme zu stoßen. Sie können den Adelstitel ab sofort auf Visitenkarten eintragen, auf Briefbögen, bei Beiträgen im Web als Namensnennung. Für Adelstitel gelten die gleichen Bestimmungen wie für Künstlernamen (Pseudonyme)- Sie haben als Künstler oder Journalist das Recht auf „freie Namenswahl“ – können sogar damit rechtsgültig unterschreiben.

Wikipedia-Beitrag zu „Pseudonym“

Im Personalausweis wird der Adelstitel eingetragen unter der Rubrik: „Ordens- oder Künstlername“. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie unter diesem Namen schon öffentlich in Erscheinung getreten sind. Es gibt kein einklagbares Recht auf einen Künstlernamen – Sie müssen der Meldebehörde glaubhaft machen, dass Sie tatsächlich als Künstler, Schriftsteller, Journalist unter diesem Namen öffentlich tätig sind.

Zitat aus dem Gesetz vom 12. März 1996 (GVBl. S. 147. BS 210-20): „Ordens- und Künstlernamen können neben dem Familiennamen angegeben werden, wenn die meldepflichtige Person glaubhaft macht, dass sie unter diesem Namen in bestimmten Lebensbereichen auftritt und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie ihrem nach öffentlichem Recht zu führenden Namen.“

Hilfreich ist, sich schon eine Website unter dem gewünschten Namen zu sichern und zu veröffentlichen, also z.B. www.Eva-Maria-Baronin-von-Ihnenfeldt.de. Das würde die überregionale Verwendung des Adels-Künstlernamens belegen. Der Sachbearbeiter vor Ort muss auf Ihrer Seite sein – das ist am wichtigsten. Vielleicht gehen Sie schon heute mal beim Einwohnermeldeamt vorbei und fragen nach, wie Sie am besten vorgehen, um im November gerüstet zu sein?!

Selbstverständlich ersetzt der Künstler/ oder Adelstitel nicht den bürgerlichen Namen – er ergänzt ihn nur. Sie können den Namen sogar beim Patent- und Markenamt eintragen lassen, damit Sie niemand nachahmt – das wäre dann aber kostenpflichtig – die Eintragung in den Personalausweis selbst ist kostenlos.

Adelstitel

Seit 1919 gibt es in Deutschland keine Adelstitel mehr – der Adel wurde durch die Weimarer Verfassung abgeschafft. Alle Deutschen sind – ohne Ausnahme – Bürger. Man muss sich nicht adoptieren lasse oder heiraten, um einen Adelstitel zu erwerben – man muss es einfach nur wirklich wollen (und das hat Konsequenzen – das sollte man sich wirklich gut überlegen!).

Eine eindeutige Hierarchie bei Adelstiteln gibt es nicht – es wechselte geschichtlich und regional.

Fürst/in, Herzog/in, Graf/Gräfin, Freiherr/Freifrau, Baron/in – das steht wohl zur Verfügung – evtl. ergänzt von Prinz/ Prinzessin. Natürlich immer mit einem schönen „von“.

Bei Wikipedia gibt es einen guten Adelstitel-Überblick

Woher diese ver-rückte Idee?

Die Autorin (Eva Ihnenfeldt) hörte im letzten jahr auf WDR 5 ein Interview mit dem Künstler Lo Graf von Blickensdorf (bürgerlich Lo Blickensdorf), der über seine Erfahrungen als „Graf“ berichtete und sein Buch darüber vorstellte. Wenn Sie sich nun wirklich mit der Idee auseinandersetzen wollen, über einen Adelstitel „reich und glücklich“ zu werden, würde ich das Studium dieses kurzweiligen Buches zuvor sehr empfehlen…

Amazon: „Werden Sie doch einfach Graf! – Biste was, kriegste was“ 16,50 Euro



Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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