Achtung bei der Beschäftigung von Minijobbern!
Immer häufiger liest man, dass Arbeitgeber (besonders bekannt geworden ist der Fall “Kik”), die ihren Aushilfen sittenwidrig niedrige Stundenlöhne zahlen, im Nachhinein zu Nachzahlungen verdonnert wurden, wenn die Mini-Jobber (oft mit Unterstützung der Gewerkschaft) vor Gericht gingen. Im vorliegenden Fall zahlte der Arbeitgeber nur 5,00 Euro pro Stunde für Aushilfsarbeiten – wurde jedoch zu 9,70 Euro verpflichtet.
Auch die zustehenden Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlungen in Krankheitsfall werden immer häufiger von Mini-Jobbern eingeklagt. Ich meine, diese Flickschuster-Mindestlöhne “durch die Hintertür” sollten endlich von einem allgemein verbindlichen offiziellen Mindestlohn abgelöst werden – so wie es bei unseren europäischen Nachbarn fast überall selbstverständlich ist!
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 27. Juni 2008
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