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Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll verlängert werden

2006 wurde die Möglichkeit für Existenzgründer eingeführt, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit über die Agentur für Arbeit zu versichern – die Regelung war zunächst bis Ende 2010 befristet und könnte somit zum Ende des Jahres ersatzlos auslaufen. Nun kommen gute Nachrichten aus dem Bundesarbeitsministerium: die Versicherung soll weitergeführt werden.

Vier Wochen haben Existenzgründer Zeit, sich nach der Gründung freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Voraussetzung für diesen Schutz ist, dass in den 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens für 12 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden.

Zurzeit beträgt die monatliche Versicherungsprämie im Westen einheitlich 17,89 €, im Osten 15,19 €.
Nähere Informationen zur “Arbeitslosenversichrung für Selbständige” hier in den SteadyNews.

Doch nun ist die bange Frage, ob dieser wichtige Versicherungsschutz zum Ende des Jahres eingestellt würde – dann würde Selbständige bei Auftragsmangel und finanziellen Schwierigkeiten direkt in Hartz IV fallen…

Gute erste Nachrichten meldet das Wirtschafts-Portal ad-hoc-news – anscheinend ist eine Weiterführung beim Bundesarbeitsministerium so gut wie beschlossen: «Die entsprechenden Rechtsänderungen, die auch die bisherigen Erfahrungen mit der freiwilligen Weiterversicherung berücksichtigen, werden zurzeit erarbeitet», so eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage.

Quelle: ad-hoc-news

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Kommentare zu Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll verlängert werden

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Claudia Engelberts 9. März um 10:26 Uhr


Das sind wirklich gute Neuigkeiten….aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass diese Möglichkeit der Weiterversicherung ein wichtiger unterstützender Faktor bei der Entscheidung ist, die Arbeitslosigkeit durch den Schritt in die Selbständigkeit zu beenden- vor allem, wenn es Famlienväter- und mütter sind, die eine Gründung erwägen. Das ist ein wichtiges Stück Basis-Absicherung für Selbständige!!!

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Andrea Vogel 9. März um 14:01 Uhr


Auch ich bin erleichtert, dies zu hören! Die Arbeitslosenversicherung gibt mir die nötige Sicherheit, mir keine Sorgen machen zu müssen, was passiert, wenn das Geschäft einmal am Ende sein sollte und man darüber nachdenken muss, aufzugeben.
In diesem Fall hätte ich aufgrund meiner Ehe nicht einmal Anspruch auf Hartz IV…

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Dr. iur. Manuela Lieckefett 9. März um 15:33 Uhr


Liebe Eva,

vielen Dank für Deine steady news. Sie sind interessant und aufschlussreich.

Ich habe mir gerade den Artikel zur freiwilligen Weiterversicherung durchgelesen und wollte doch noch einen kleinen Verbesserungsvorschlag machen. Da steht etwas von den Beitragssätzen. Ich würde nicht von Westen und Osten reden, denn diese Begriffe sind bei einigen Bevölkerungsschichten negativ besetzt. Besser und neutraler wären doch die Begriffe neue und alte Bundesländer….

Es freut mich jedenfalls riesig, dass die Regelung aufrecht erhalten bleiben soll! Ich bin sogar der Meinung, dass die Bundesregierung soetwas tun muss, denn sie hat einen grundgesetzlichen Auftrag dazu…..

Viele Grüße
Manuela

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L. Jander 17. März um 09:11 Uhr


Es sollte beobachtet werden, wie die Weiterführung konkret gestaltet wird. Man sollte abwarten.

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Oertel Silvio 14. April um 08:41 Uhr


Ich möchte gern in die Arbeitslosenversicherung einzahlen! Wo kann ich das beantragen. Ich bin seit 2006 und 2007 selbständig.

mfg Oertel

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Eva Ihnenfeldt 14. April um 10:58 Uhr


Bitte lesen Sie den Kommentar von mir weiter unten, da steht alles drin…

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L. Jander 21. April um 18:52 Uhr


Es zeichnet sich ab, dass sich die Konditionen wesentlich verschlechtern (höhere Beiträge, Zwangsversicherung über lange Zeiträume, zugleich aber Zwangsausschlüsse bei konjunkturellen Flauten. Diese Versicherung wandelt sich – so scheint es im Augenblick – von einer Absicherung für Selbständige zu einem Abkasssiermodell, um die leerer werdenden Kassen der Bundesagentur für Arbeit zu füllen. Es wird vermutlich viele Austritte – gerade von erfolgreichen Jungunternehmern – geben.