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Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
werden die Beiträge um das Vierfache steigen?

Am 21. April 2010 wurde vom Bundeskabinett arbeitsmarktpolitische Beschlüsse gefasst. Unter Anderem soll die Arbeitslosenversicherung für Selbständige bleiben. Doch die Beiträge werden, wenn der Entwurf Gesetz wird,  in zwei Stufen auf das Vierfache angehoben – und aus der freiwilligen Versicherung soll eine Beitragspflicht erwachsen. Mit der endgültigen Fassung ist im Herbst zu rechnen.

Andreas Lutz, Betreiber der Webplattform www.gruendungszuschuss.de hält in seinem Newsletter Interessierte stets auf dem Laufenden, es lohnt sich, den Newsletter auf der Website oder über Xing zu abonnieren.

Die Entwurfsfassung ist ein Teil des “Beschäftigungschancengesetz”

  • Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll zu den gleichen Versicherungsleistungs-Konditionen wie bisher weitergeführt werden
  • Weiterhin sollen ausschließlich  Gründer innerhalb der ersten vier Wochen der Selbständigkeit Zugang zu der Versicherung erhalten, und auch nur dann, wenn sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren bzw. Arbeitslosengeld erhalten haben.
  • Der Beitragssatz (zurzeit 18 € West, 15 € Ost) soll zum Januar 2011 auf das Doppelte steigen (36€/ 30€) – zum 1.1. 2012 auf den vierfachen Satz – also nach heutigem Prozentsatz auf 71 (60) €.
  • Die Sätze werden an den Prozentsatz der allgemeinen Arbeitslosenversicherung angepasst.
  • Aus der Freiwilligkeit soll eine noch nicht näher definierte Beitragspflicht werden. Angedacht ist eine fünfjährige Beitragspflicht – kündbar drei Monate zum Ende des Kalendermonats
  • mit Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1.1. 2011 soll den schon länger Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.3. 2010 eingeräumt werden

Alle weiteren Einzelheiten finden Sie auf dem Portal

www.gruendungszuschuss.de

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Kommentare zu Arbeitslosenversicherung für Selbständige:<br /> werden die Beiträge um das Vierfache steigen?

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Roger Garbs 27. April um 11:41 Uhr


Erst wurden die Selbständigen mit niedrigen Beiträgen angefixt, jetzt soll abkassiert werden: Zwangsverpflichtung über viele Jahre für die Erfolgreichen, Rauskegel-Klausel für die, bei denen es manchmal stottert. Vom Sonderkündigungsrecht werden die, die sicher im Sattel sitzen, Gebrauch machen, Unsichere und Anfänger erst gar nicht einsteigen und lieber auf den Angestelltenjob warten.

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Eva Ihnenfeldt 27. April um 15:39 Uhr


Darum ist es so wichtig, jetzt immer gut informiert zu sein! Wenn man den Kündigungstermin verpasst, kann es tatsächlich teuer werden…

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Detlef Schumann 27. April um 22:28 Uhr


Selbst wenn die Beiträge auf das 4 fache steigen ist dieser Versicherungsschutz gerade für Unternehmensgründer unverzichtbar. Dieser Versicherungsschutz mag hoffentlich von niemanden in Anspruch genommen werden.
Aber es gilt wie bei einer Autoversicherung: Du brauchst sie hoffentlich nicht, aber im Schadenfall solltest Du deine Beiträge gezahlt haben.

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Roger Garbs 12. Mai um 12:12 Uhr


Bei einer Autoversicherung muss man jedoch nicht erst ein ganzes Jahr eingezahlt haben, um im Schadensfall Ansprüche zu haben. In dieser Zeit kann viel passieren. Läuft es schlecht, ist man vorher schon weg vom Fenster, läuft es gut, kann man sich privat viel leichter und flexibler was auf die Seite legen, und muss sich nicht mit der Arbeitsagentur-Bürokratie und diesen mehr als fragwürdigen Versicherungsbedingungen herumschlagen. Wenn die Bundesregierung klug ist (Zweifel erlaubt, siehe bisherige Bilanz), ändert sie diesen Entwurf, bevor das Ganze den Bach runtergeht. – RIP, Arbeitslosenversicherung für Selbständige.

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Martina Homann 7. Juni um 13:11 Uhr


In diesem Artikel müsste es heißen: “… mit Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1.1. 2011 … bis zum 31.3. 2011 eingeräumt werden …”

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Eva Ihnenfeldt 8. Juni um 20:54 Uhr


Danke für den Hinweis – werde ich sofort ändern!