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Astrid und Detlef Schumann:
welche Fristen gelten für die gesetzliche Altersrente?

Viele Selbständige glauben durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen genug für die zu erwartende Altersrente getan zu haben. Es gibt aber zahlreiche Fallstricke zu beachten. Wenn einmal Fristen versäumt sind, findet sich nur schwer ein Weg in den alten Rechtszustand zurück.

Zum einen gibt es bei der Altersrente bestimmte Mindestanforderungen und die medizinische Rente lässt sich für viele mit freiwilligen Beiträgen gar nicht erhalten.

Wer Zuschläge für Kindererziehungszeiten bekommen  will, der sollte eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeitragsmonaten erreichen. Gleiches gilt für den Erhalt von Rehabilitationsleistungen.

Lohnt es sich Schul-,  Ausbildungs- und Studienzeitenzeiten nachzukaufen?

Wer die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge haben möchte, hat besonders hohe Hürden zu bewältigen. Selbst wenn diese erreicht sind, werden Abschläge in voller Höhe fällig, wenn vor dem  65. Lebensjahr die Rente bezogen werden soll.
Natürlich gibt es hier Ausnahmen.

Wer sich genau informieren möchte, sollte sich nicht scheuen uns oder den Rentenversicherungsträger anzurufen.
Gemeinsam lässt sich ein geeigneter Weg finden.

Wer trotz dauerhafter Abschläge früher in Rente gehen kann und möchte, der sollte noch in diesem Jahr über eine Zusatzversorgung die geeigneten Schritte einleiten.

Für Männer gilt: günstiger wird es nicht mehr!

Eine schöne erste Herbstwoche wünschen
Detlef und Astrid Schumann

Detlef Schumann, Versicherungen für Selbständige

Astrid und Detlef Schumann: Journalistische Aufbereitung von Privatversicherungsthemen sowie GKV und Rentenversicherung. Schulungen, Seminare ,Coaching, Vorträge in Firmen: Spezialgebiet PKV und Inhaber/Mitarbeiterversicherungen /Altersvorsorge. Alle Versicherungen aus einer Hand. 

Tel: 0234 523011 | Mail: post@ringschutz.de | Web: http://www.ringschutz.de

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  • http://www.ringschutz.de Detlef Schumann

    Heute lese ich in den Ruhr-Nachrichten, dass die SPD die Versicherungszeiten, also auch Zeiten der Arbeitslosigkeit,
    für die Berechnung der 45 Beitragsjahre ( wichtig für das Recht des vorzeitigen Rentenbezuges ohne Abschlag) heranziehen möchte.
    Noch ein Grund mehr, das gerade Frauen sich mit dem Thema Beitragszeiten befassen