Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gesunken
Neues vom Existenzgründerblog
Existenzgründer, die aus Arbeitslosengeld I heraus gründen (normalerweise mit Gründungszuschuss), können sich innerhalb eines Monats nach Gründung freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ich mache in meiner Beratung immer darauf aufmerksam, weil diese Versicherung sehr preisgünstig ist und den Gründer davor bewahren kann, in ein “Hartz IV-Loch” zu geraten, wenn die Unternehmensgründung denn doch nach einigen Jahren scheitern sollte (was allerdings meiner Erfahrung nach bei guter Vorbereitung und kompetenter Begleitung selten passiert). Auch für ältere Arbeitslose, die noch einige Jahre vor ihrem Rentenanspruch in die Arbeitslosigkeit geraten und die Jahre durch selbständige Tätigkeiten überbrücken wollen, ist diese Versicherung sinnvoll. Und nun sind die Beiträge seit Januar noch niedriger als zuvor:
20,50 Euro im Westen und 17,33 Euro monatlich im Osten – das ist wirklich bezahlbar. Und die Ansprüche, die man erwirbt, sind nicht abhängig von den Gewinnen, die man als Selbständiger macht, sondern vom Grad der Ausbildung. Westdeutsche Akademiker zum Beispiel erwerben nach zwölf Monaten Versicherungslaufzeit größenordnungsmäßig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von etwa 1.040 Euro für sechs Monate.
Das kann ganz schön die Nerven beruhigen – allerdings ist diese Versicherung erst einmal bis 2010 begrenzt. Wer weiß, ob sie dann nicht klang- und sanglos verschwindet, wie sie 2006 erstand. Wäre ja nicht das erste Mal. Zum Artikel
Diesen Artikel weiterempfehlen

Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 18. Januar 2008
Kategorie:
Tags:
Kommentare: 0

