Betriebsprüfung bei Kleinstunternehmen:
Finanzamt nutzt neue Software
Viele Kleinstunternehmen arbeiten mit Barzahlungen: Friseure, Bäcker, Gastwirtschaften etc. Häufig unterstellt das Finanzamt, dass Umsätze unterschlagen werden, hat aber nur bedingt Instrumente, um dem auf die Spur zu kommen. Nun gibt es – laut Financial Times Deutschland – ein neues Kalkulationsprogramm des Finanzamtes, das diesen kleinen Betrieben gefährlich werden kann…
Eine Friseurmeisterin aus der Nähe Hamburgs hatte für 2007 einen Gewinn von 52.000 Euro erklärt. Bisher waren die Betriebsprüfungen der letzten zehn Jahre – mit ähnlich hohen Gewinnen -unproblematisch gewesen. Doch diesmal entdeckte der Betriebsprüfer kleinere Kassenfehlbeträge und nahm dies zum Anlass, ein neues Kalkulationsprogramm einzusetzen.
Seit 2002 haben Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion Hamm Daten aus der Friseurbranche gesammelt. Als Ergebnis ist ein branchenspezifisches Programm entstanden, dass aufgrund von Angaben bezüglich Umsatz, Einkaufsvolumen und Art der Dienstleistungen die tatsächlich erzielbaren Umsätze errechnet.
Die Friseurmeisterin musste einen mehrseitigen Vordruck ausfüllen. Sie musste angeben, wie viel Prozent des Umsatzes auf chemische Leistungen: Dauerwellen, Färben, Tönen entfielen. Aus ihren Angaben errechnete das Programm einen Gewinn von 142.000 Euro – 90.000 Euro mehr, als sie angegeben hatte. Nun soll sie erhebliche Nachzahlungen leisten.
Nicht nur für Friseure brechen neue Zeiten an. Im Fokus der Fahnder stehen alle Betriebe, die nicht für jeden Kunden Rechnungen schreiben – sondern auch Bargeld einnehmen.
Mehrere Bundesländer ermitteln unter Zuhilfenahme einer gemeinsamen Task Force. Diese arbeitet finanzamt- und länderübergreifend. Diese Einsatztruppe untersucht zum Beispiel Bäckereien mit Stehtischen. Denn wenn jemand sein Brötchen direkt im Laden verzehrt, werden 19 statt sieben Prozent Umsatzsteuer fällig.
Zwar steht die Software schon jetzt unter Beschuss, doch die Finanzämter halten die Kalkulationsgrundlage für “wasserdicht”. Steuerberater Bernd Ecker aus Hamburg rät allen Kleinstunternehmen, die mit dem neuen Finanzamt-Programm konfrontiert werden, dass sie zuerst Rücksprache mit ihrem Steuerberater oder einem Anwalt halten, bevor sie die Bögen ausfüllen.
Wenn erst einmal Angaben auf den Formularen gemacht wurden, lassen sie sich kaum noch rückgängig machen.
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 11. Mai 2009
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