Bürgerentlastunggesetz: Ab Januar 2010 sind Krankenkassenbeiträge voll absetzbar

Der Bundestag hat das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Brücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beschlossen:das Bürgerentlastungsgesetz. Ab Januar 2010 lassen sich nun die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll als Sonderausgaben von der Steuer absetzen: das gilt sowohl für die gesetzliche wie für die private Versicherung – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige.

Privat Krankenversicherte sollen auch die Beiträge für ihre Kinder steuerlich vollständig absetzen können. Eingetragene Lebenspartner werden Ehepartnern gleichgestellt. Allerdings gibt es eine Grenze: absetzbar sind die Beiträge nur bis zu einer Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht. Sonderkonditionen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören nicht dazu.

Auch andere Vorsorgemaßnahmen wie Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind bis zu einer Höhe von jährlich 2800 Euro von der Steuer absetzbar, allerdings nur für Selbständige und Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen. Für alle anderen liegt die Obergrenze zukünftig bei 1.900 Euro. Beide Obergrenzen wurden um 400 Euro angehoben.

Zinsschranke:

Die Zinsschranke wird von 1 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro angehoben. Somit fallen mehr als die Hälfte der belasteten Unternehmen aus der Zinsschrankenregelung heraus. Betriebe können für die Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 Zinsaufwendungen – etwa für Kredite – bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro vom Gewinn abziehen.

Umsatzsteuer:

Die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung wird im Westen von 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben -im Osten ist sie schon seit einiger Zeit so hoch. Das erhöht die Liquidität von kleinen Unternehmen. Sie müssen, wenn sie unterhalb dieser Umsätze liegen, erst dann Umsatzsteuer abführen, wenn der Kunde auch die Rechnung bezahlt hat. Diese Regelung gilt bis Ende 2011.

Einkommen von volljährigen Kindern

Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge sowie Unterhaltsleistungen bei volljährigen Kindern wird ab 2010 an den Grundfreibetrag angepasst.

Quelle: Haufe Verlag -hier mit einem ausführlichen Überblick

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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