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Darf man eine E-Mail ohne Zustimmung und Genehmigung des Verfassers weiterleiten?

Eine interessante Frage, die sicher schon einmal jeden beschäftigt hat. Darum habe ich heute einmal nachgeschaut. Hier das Ergebnis:
E-Mails sind rechtlich den Postkarten gleichzusetzen. Heißt, ich kann sie jedem zeigen bzw. weiterleiten, da sie nicht unter das Briefgeheimnis fallen. Sicher kann man als Signatur hinzufügen, dass man das nicht möchte, etwa mit folgendem Text:

“Diese E-Mail einschließlich aller Anlagen ist vertraulich. Sie ist nur dem Empfänger zugedacht, an den sie adressiert ist. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigten Sie bitte den Absender und löschen Sie sie einschließlich der Anlagen vollständig von Ihrem Computer-System. Diese E-Mail oder deren Anlagen dürfen weder kopiert noch an Dritte weitergeleitet werden, auch nicht in Auszügen”.

Aber rechtlich verbindlich ist das nicht. Auf eine Postkarte kann man ja auch schreiben “vertraulich”, ohne dass es eine rechtliche Wirkung nach sich zieht…. also immer beachten: E-Mails sind “Big-Brother-Post”. Man stellt das, was man schreibt, ähnlich der Öffentlichkeit zur Verfügung wie einen Beitrag oder Kommentar im Blog – nur dass es weniger Menschen interessiert und erreichen wird. Und was ebenfalls Beiträgen im Weblog gleicht: man besitzt automatisch das Urheberrecht. Wenn Sie also ein Gedicht per E-Mail versenden, darf niemand dieses veröffentlichen, das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

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