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Das P-Konto:
ab Sommer 2010 das pfändungsfreie Konto auch für Selbständige

Schuldner, die so hohe Schulden haben, dass auch das Konto gepfändet werden kann, haben zurzeit keinen Schutz des Existenzminimums. Doch nun hat der Bundestag Ende April 2009 die Einführung des so genannten P-Kontos beschlossen. Dieses Pfändungsschutzkonto erhält Einkünfte, die zum Lebensunterhalt benötigt werden, pfändungsfrei.

Ab Sommer 2010 soll das P-Konto an den Start gehen. Auch Selbständige können es beantragen. Bei Alleinstehenden beträgt der Freibetrag zum Lebensunterhalt 985,15 Euro im Monat. Falls ein Schuldner das Pfändungschutzkonto bei seiner Bank oder Sparkasse (ab Sommer 2010) einrichtet, kann dieser Betrag nicht gepfändet werden. Dafür ist eine Umwandlung des Girokontos in ein “P-Konto” erforderlich.

Bisher ist es so, dass anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens, wie Miete, Energiekosten oder Versicherungen solange nicht mehr über das Girokonto abgewickelt werden können, bis ein Gericht über die Freigabe eines pfändungsfreien Freibetrages entscheidet.

Außerdem kündigen viele Banken und auch Sparkassen das Girokonto des Schuldners. Das stürzt die Betroffenen in enorme Schwierigkeiten – bis zum Verlust des Arbeitsplatzes. Bundesweit werden, Schätzungen zufolge, zwischen 350.000 und 370.000 Konten gepfändet.

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