Detlef Schumann empfiehlt:
Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Mit der Arbeitslosenversicherung können sich auch Selbstständige absichern. Die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sind 2010 leicht gestiegen. Sie betragen im Monat 17,89 Euro in den alten und 15,19 Euro in den neuen Bundesländern.
Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bekämen Sie dann im Fall des Falles bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenversicherung zahlt, wenn die Arbeitslosigkeit nach mindestens zwölf Monaten Versicherungsdauer eintritt. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihrer Arbeit als Selbstständiger weniger als 15 Stunden nachgehen.
Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherung
* Direkt weiterversichern
Innerhalb des ersten Monats Ihrer Selbstständigkeit können Sie die Arbeitslosenversicherung beantragen und sich als Angestellter oder Arbeitslosengeld-I-Empfänger weiterversichern, wenn Sie vorher pflichtversichert waren.
* Vorversicherung
Eine Vorversicherung besteht, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Ihrer Selbstständigkeit für mindestens zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten oder Arbeitslosengeld-I bekommen haben.
* Hauptberuf: Selbstständig
Sie üben mindestens 15 Stunden in der Woche eine selbstständige Tätigkeit aus. Wenn Sie im Nebenjob noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht noch zusätzlich beantragen.
Beginn und Ende der Arbeitslosenversicherung
Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragt, d.h. den Antrag eingereicht haben. Wenn Sie weniger als 15 Stunden / Woche selbstständig tätig sind, endet sie, ebenso, wenn Sie mit den Beiträgen mehr als drei Monate in den Rückstand geraten sollten, oder spätestens am 31. Dezember 2010 (nach der derzeitigen Rechtslage bitte Medien aufmerksam verfolgen).
Der resultierende Arbeitslosengeldanspruch richtet sich nicht nach den bezahlten Beiträgen, sondern in der Regel nach der Qualifikation des Versicherten:
- Arbeitslose mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erhalten – je nach Steuerklasse und Vorhandensein von Kindern – 1.042 bis 1.364 Euro,
- Arbeitslose mit Fachschulabschluss oder Meister 906 bis 1.200 Euro,
- Arbeitslose mit abgeschlossener Ausbildung 763 bis 1.003 Euro und
- Arbeitslose ohne Ausbildung 617 bis 767 Euro.
Ausnahme: Wenn in den letzten 24 Monaten noch mindestens 150 Tage Beiträge als Angestellter eingezahlt wurden, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeld-Anspruchs nach dem Einkommen als Angestellter.
Wichtig: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie weiter privat versichert bleiben oder andersherum wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück( Was allerdings meist Unfug wäre)
In allen Versicherungsfragen rund um die Selbständigkeit berate ich Sie gerne
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
Generalagentur Detlef Schumann
Poststr. 195
44809 Bochum
Tel.: 02 34 / 52 30 11
Fax: 02 34 / 52 30 03
Mobil: 01 63 / 35 99 608
E-Mail: post@detlefschumann.de
Homepage www.ringschutz.de
Geschäftszeiten:
Mo. – Fr. 9.00 – 13.00 Uhr/ 15.00 – 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 10. Januar 2010
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Kommentare: 8


Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll verlängert werden - Steadynews 3. März um 19:13 Uhr
[...] Zurzeit beträgt die monatliche Versicherungsprämie im Westen einheitlich 17,89 €, im Osten 15,19 €. Nähere Informationen zur “Arbeitslosenversichrung für Selbständige” hier … [...]
Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Statistik und Bewilligungen - Steadynews 4. März um 17:34 Uhr
[...] Alles über die freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit hier Hat Ihnen der Beitrag gefallen ? [...]
Referentenentwurf zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Verlängerung wahrscheinlich! - Steadynews 16. April um 20:10 Uhr
[...] Informationen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige [...]
Dragan Stojadinovic 12. Juli um 10:33 Uhr
Guten Tag
Ich wollte schon eine Versicherug der gleichen abschliessen, aber bekam keine infos von der AA. Nun ich bin seit den 01.06. selbststaendig und bin per Zufall hier gelandet. Koennen sie mir weiterhelfen,
mfg
Dragan
Detlef Schumann 12. Juli um 22:58 Uhr
Hallo Herr Stojadinhovic,
wenn die Agentur für Arbeit kein Verschulden trifft, haben Sie den Zeitpunkt für eine freiwillige Weiterversicherung versäumt. Nur innerhalb des ersten Monats der Selbständigkeit und der ausreichenden Anzahl von Arbeitslosenpflichtbeiträgen, oder bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung möglich und sollte spätestens einen Monat nach der Gewerbeanmeldung /dem Beginn der Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur eingegangen sein.
Sie sollten mit Ihrem Fallmanager reden.
Wenn Sie nur selbständig im Nebenerwerb sind gibt es vielleicht noch eine Lösung.
Dragan Stojadinovic 18. Juli um 12:06 Uhr
Hallo Herr Schumann
Tatsache ist , ich war beim Arbeitsamt bevor ich selbsstaendig wurde und niemand hat mir von dieser Moeglichkeit etwas gesagt. 2. Ich habe eine Beschaeftigung nun in Aegypten sodass ich vor Ort nicht viel tun konnte als ich es erfahren habe, habe ich versucht dies mit dem Arbeitsamt per Mail zu regeln, aber ebefalls keine Antwort. Nun ist es wohl nicht meine Schuld aber trotzdem gibt es keie andere Moeglichkeit ausser Beschwerde.
mfg
Detlef Schumann 18. Juli um 21:58 Uhr
Hallo Herr Stojadinovc,
den Antrag gibt es aus dem Netz zu ziehen.
Diesen sollten Sie mit der Beschwerde und den Mails, welche ohne Antwort blieben, direkt an den Leiter der Agentur senden ( einscannen) da Sie ja in Ägypten sind.
Besser ist es, professionelle Hilfe aufzusuchen.
Normalerweise werden Sie aber beim Besuch der Agentur für Arbeit auf die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung aufmerksam gemacht.
Gruß aus Bochum ins Land der Pharaonen
Detlef Schumann
Herr Will 10. Dezember um 10:22 Uhr
Hallo Herr Schumann,
leider habe ich bedingt durch großen Arbeitsstress meine Beitragszahlung für die letzten 3 Monate versäumt. Entsprechend habe ich heute einen Auflösungsbescheid erhalten. Laut des Sachbearbeiters gibt es keine Möglichkeit der Wiederaufnahme, ist dies so richtig? Danke für Ihre Hilfe vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Will