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Existenzgründer:
Kleinstunternehmerregelung

Häufig werde ich bei meinen Beratungen nach der so genannten Kleinstunternehmerregelung für ja zu Anfang selten hohen Gewinn bringende Existenzgründungen gefragt. Wann ist es sinnvoll, bei einer Gewerbeanmeldung (bzw. Steuernummerbeantragung für Freiberufler) diese Möglichkeit für das Finanzamt anzukreuzen? Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass für den selbständigen Betrieb kein Umsatz über 50.000 Euro für das laufende Jahr erwartet wird – bzw. der Jahresumsatz des vergangegen Jahres nicht über 17.500 Euro gelegen hat (Umsatz – nicht Gewinn!). Doch häufig ist es trotz geringer Gewinnerwartung von Vorteil, als “normaler” Existenzgründer bzw. Betrieb registriert zu sein…

Falls ich von der Kleinstunternehmerregelung Gebrauch mache, darf und kann ich keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen. Vorteil: ich muss den Kunden nicht mit den 19 Prozent zuzüglich des Netto-Rechnungsbetrages belasten (worüber sich Privat-Kunden natürlich sehr freuen) und ich muss nicht jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Nachteil: gewerbliche Kunden reagieren normalerweise mit Befremden auf Rechnungen nach “§ 19 UStG” (muss auf der Rechnung als Begründung für die fehlende Umsatzsteuer mit angegeben werden) und ich selbst kann für betriebliche Ausgaben keine Umsatzsteuer beim Finanzamt zurückfordern. Doch gerade in der Anfangszeit hat man erhebliche Kosten, den Unternehmensberater, Steuerberater, ESF-Coaching, und sei es ansonsten nur ein neuer PC… und so ist in den meisten Fällen bei der zugegebenermaßen lästigen monatlichen Voranmeldung doch mit einer Rückzahlung zu rechnen, die nach § 19 UStG ganz einfach entfallen würde!

Natürlich kann ich im laufenden Geschäftsbetrieb noch auf die Kleinstunternehmerregelung umschalten, und ich kenne einige Unternehmensgründer (häufig verheiratete Frauen oder Männer über 50, die nur noch einige Jahre bis zur Rente überbrücken), die mit einem Umsatz bis 17.500 Euro im Jahr durchaus dauerhaft zufrieden sind. Also: vorwiegend Privatkunden: über § 19 UStG nachdenken, vorwiegend gewerbliche Kunden: eher grundsätzlich: NO. Zum Artikel

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Kommentare zu Existenzgründer:<br /> Kleinstunternehmerregelung

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Eva Ihnenfeldt 11. März um 15:56 Uhr


Hallo “Gewinn”,

gerne können wir darüber näher sprechen: ich bin auch gut telefonsich erreichbar: 0231/ 77 64 150
Herzliche Grüße
Eva Ihnenfeldt

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Handy Bloggerin 28. März um 09:26 Uhr


Hi, ein guter Artikel zum Thema “*Existenzgründer:
Kleinstunternehmerregelung”. In meiner Hinsicht hilft dieser Artikel jedem der über eine Existenzgründung nachdenkt! Mir zumindest hat dieser Artikel sehr geholfen.