Gewerbeanmeldung – was Existenzgründer beachten müssen
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Wenn man gewerblich tätig wird, muss man dies unverzüglich – und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit (!) beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Die Anschrift erfährt man bei der Kommunalverwaltung. Wahrscheinlich ist man erstaunt, wenn man dorthin geht: man fragt sich als “Greenhorn” sogleich, wie viele Existenzgründer es denn anscheinend um Gottes Willen gibt! Da ist richtig was los auf dem Amt – und die krawattentragenden Business-Gründer sind nicht gerade in der Überzahl… Das liegt daran, dass sämtliche gewerberechtlichen Dinge in die Zuständigkeit des Gewerbeamtes fallen, und wenn man Änderungen, An- und Abmeldungen nicht anzeigt, macht man sich strafbar. Freiberufler müssen da übrigens nicht hin. Die gehen nur zum Finanzamt und beantragen eine Steuernummer. Was bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 23. Januar 2008
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