Gründungszuschuss und nebenberufliche Selbständigkeit
Neues vom Existenzgründerblog
An meinem letzten Beratungstag war eine Fotografin bei mir, die fragte, ob sie schon neben ihrem ALG I Bezug ein wenig selbständig arbeiten könne, ohne den Anspruch auf Förderung über den Gründungszuschuss zu verlieren. Dies ist grundsätzlich möglich, und ich kenne persönlich einige Gründer, die so begonnen haben, aber: man muss auf jeden Fall vor Gewerbeanmeldung mit dem zuständigen Berater der Arbeitsagentur sprechen, um nicht womöglich den Anspruch auf Förderung zu verlieren! Beziehungsweise, wenn man schon vor der Arbeitslosigkeit nebenberuflich gearbeitet hat, abklären, dass diese Tätigkeiten (höchstens 14,9 Stunden die Woche) nicht als Existenzgründung zu werten sind. www.akademie.de hat dazu einen ausführlichen Überblick gegeben. Eine Zusammenfassung hier. (subventionen.de)
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 29. Juli 2007
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