Hartz IV und die GEZ-Gebühr
Studenten müssen ja im Normalfall GEZ-Gebühren (ich meine: “Rundfunk- und Fernsehgebühren, die die GEZ nur eintreibt”) seit einigen Jahren zahlen. Außer, sie erhalten BAföG. Ist ja auch komisch, denn in den seltensten Fällen zahlen Eltern ihren Kindern mehr als den BAföG-Satz – aber trotzdem können sich diese Kinder nicht befreien lassen, egal, wie wenig sie haben …
Nun habe ich heute gelesen, dass Hartz IV-Empfänger von der Gebühr (immerhin 17 Euro im Monat!) befreit sind – es sei denn,sie sind noch nicht lange langzeitarbeitslos und beziehen auch nur 1 Euro Zuschlag. Ist da eigentlich irgendwas logisch? Was ist mit 1 Euro-Kräften? Sind die jetzt befreit oder nicht? Was mit denen, die ihr Einkommen mit ALG II aufbessern müssen – keine Befreiung oder wie?
Und dann noch die Zuzahlung für medizinische Leistungen (Praxisgebühr etc.) Warum gilt bei Hartz IV-Beziehern ausschließlich der Regelsatz des Haushaltsvorstandes – und bei Wenigverdienern das gesamte Bruttoeinkommen?
Also hier der Artikel zum Thema, irgendwie ist das doch alles geflickt mit diesen Gesetzen und Ausnahmerregelungen, oder erkennt da jemand die Logik?
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 14. Dezember 2007
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