Hartz IV und Existenzgründung
Kennen Sie Burkhard Walter? Wahrscheinlich nicht – und doch ist er für mich einer der unbekannten Helden unseres Landes. Herr Walter ist Beamter in Kassel. Und seit 1997 unterstützt er (damals noch im Sozialamt tätig) Menschen dabei, sich selbständig zu machen. Damals waren es Sozialhilfeempfänger – heute Menschen aus Hartz IV.
Seine Erfolgsquote liegt bei 88 Prozent (höher als die durchschnittliche Erfolgsquote aller Existenzgründungen Deutschlands). Sein “Geheimrezept” ist Geduld, Zutrauen und fachkundige Begleitung der Jungunternehmen. Bis Ende 2005 wurden über 600 Personen erfolgreich selbständig. Wie viele es heute sind, weiß ich nicht. Ich konnte vor zwei Jahren eimal mit ihm telefonieren, da war die Initiative auch in Zeiten von Hartz IV weiterhin erfolgreich und lebendig – aber wie es sich weiterhin entwickelt hat – keine Ahnung.
Er hat wenig Zeit, da er nicht nur weiterhin die Erstberatung durchführt, sondern auch in der ganzen Republik herumreist und sein Konzept vorstellt, vor Fallmanagern, Verwaltungsmitarbeitern, Wissenschaftlern, Politikern. Die Existenzgründer in Kassel (jeder investierte Euro bringt der Stadt drei Euro Ersparnis – plus zwei Arbeitsplätze pro Gründung im Durchschnitt!) bekommen drei Jahre lang intensive Begleitung:
bei der Buchhaltung, bei der Kundenfindung – Kundenbindung, bei persönlichen Problemen, – und sie wissen einen betriebswirtschaftlichen Unternehmenmsberater an ihrer Seite, der auch zu ihnen hinaus kommt und die betriebswirtschaftliche Planung des Unternehmens begleitet.
Existenzgründung aus Hartz IV wird vielerorts gewünscht, auch bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis gab es zahlreiche Existenzgründerseminare, die über Projekte finanziert wurden (ob es sie heute noch gibt – ich weiß es nicht).
Die finanzielle Förderung ist von Kreis zu Kreis, von ARGE zu ARGE unterschiedlich. Meist wird der halbe Regelsatz zusätzlich zum ALG II gewährt, das für sechs Monate, bei Bedarf und Aussicht auf nachhaltigen Erfolg eventuell auch länger. Häufig gibt es die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens, in unserem Kreis bis zu 2.000 Euro, in Kassel bis 5.000 Euro.
Wir von der Gründergenossenschaft haben vor langer Zeit beschlossen, keine Hartz IV-Empfänger bei ihrem Weg in die Selbständigkeit zu begleiten, solange nicht ein Coaching nach Gründung möglich ist. ALG I Empfänger mit Gründungszuschuss erhalten in den meisten Arbeitsagentur-Bezirken einen Gutschein über 1.500 bis 2.000 Euro, um sich ein Jahr lang fachkundig begleiten zu lassen. Und wir begleiten mit einem ganzen Team von Experten: von der Betriebswirtschaft über Auftragsakquisition bis zur Überarbeitung von Werbemitteln, von der Buchhaltungsschulung bis zur Einrichtung einer EDV.
Coaching ist wichtig, überlebenswichtig! Und besonders Menschen, die durch Langzeitarbeitslosigkeit geschädigt sind, brauchen vielfältige Unterstützung, um sich nachhaltig am Markt etablieren zu können. Aber es geht, Kassel beweist es. Ich wünsche mir so sehr, so sehr, dass die Gründergenossenschaft irgendwann in der Lage ist, Menschen aus Hartz IV in eine erfolgreiche Selbständigkeit zu begleiten.
Zuzusehen, wie viele in ihr Unglück rennen, weil sie die Marktgesetze nicht kennen, sich für ihre Geschäftsidee verschulden und womöglich dubiosen Geschäftemachern vertrauen (wie Schneeball-Marketing-Konzepten), ist nicht einfach für mich.
Also ein Wunsch, losgelassen am 28. November 2007 um 9.14Uhr: Lass uns einen Weg finden, Existenzgründer aus Hartz IV zwei bis drei Jahre lang umfassend zu begleiten. Wir sind bereit.
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 28. November 2007
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