Impressum, Widerrufsbelehrung und AGB für Ebay und Online-Shops
Die rechtlichen Vorgaben für Online-Shop-Betreiber und Ebay-Händler werden immer undurchschaubarer. Der Hightech-Verband BITKOM hat zwei kostenlose Downloads ins Netz gestellt, um Internet-Händlern Unterstützung dabei zu geben, nicht abgemahnt zu werden. Die Downloads enthalten Mustertexte und eine Check-Liste für den rechtlich einwandfreien Online-Handel.
Der Mustertext des Bundesjustizminsteriums für eine rechtlich korrekte Widerrufsbelehrung ist zwar kompliziert – doch es lohnt sich, sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Zum Mustertext
Die Checkliste des Verbandes BITKOM umfasst 48 Seiten. Dem Verband ist es gelungen, mit diesem kostenlosen Service Online-Händlern einen leicht verständlichen Überblick zu geben, damit Abmahnungen (die einen Händler leicht mehrer tausend Euro kosten können) dauerhaft vermieden werden. Zur Checkliste von BITKOM
Ebenfalls neu ist für den Online-Handel, dass seit dem 1. Januar 2009 jeder, der im Internet gewerblich Waren verkauft und verschickt, der neuen Verpackungsverordnung unterliegt. Das heißt, dass jeder Online-Händler sich bei einem Entsorger registrieren lassen muss – sich also dem Dualen System anschließen. Zurzeit gibt es acht registrierte Anbieter zur Auswahl.
Auch wenn gebrauchte Verpackungen verwendet werden, muss der Nachweis geliefert werden, dass diese Verpackungen lizensiert sind. Bei Verstößen gegen die neue Verpackungsverordnung drohen heftige Bußgelder. Einen guten Überblick zu allen Fragen rund um die Verpackungsverordnung finden Sie hier bei der IT-Recht-Kanzlei
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 27. April 2009
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