Insolvenz mit Restschuldbefreiung: Verkürzung von 6 auf 3 Jahre geplant

Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, das Verfahren der Restschuldbefreiung bei einer Insolvenz von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte am 7. April 2011 ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform beim 8. Deutschen Insolvenzrechtstag vor.

In der zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform soll das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren neu geregelt werden. Ziel der Reform ist, dass künftig der Neustart nach einer Insolvenz schneller möglich wird.

Allerdings ist die Verkürzung der Restschuldbefreiung mit Anforderungen an den Schuldner verbunden. So sollen in den drei Jahren die Verfahrenskosten und ein bestimmter Teil der Schulden beglichen werden. Die Ministerin denkt an eine Quote von etwa einem Viertel. Falls der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, bleibt es wie bisher bei den sechs Jahren bis zur Restschuldbefreiung.

Weitere Informationen zur Insolvenzrechtsreform bei der datev

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6 thoughts on “Insolvenz mit Restschuldbefreiung: Verkürzung von 6 auf 3 Jahre geplant

  • Reply Claudia Engelberts 19. April 2011 at 15:46

    Ich würde mir wünschen, dass die schnellere Restschuldbefreiung von der erfolgreichen Absolvierung von Seminaren oder Trainings abhängig gemacht wird, denn es gibt sie, die Schuldnerpersönlichkeit….Menschen, die beim Thema Geld den Verstand abschalten, mal wieder ihrem Kaufrausch erliegen, denken, es erledigt sich schon von selber etc. Die kann man vielleicht mit solchen Trainings davon abhalten, sich und andere nach einer Restschuldbefreiung gleich wieder ins Unglück zu stürzen.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 22. April 2011 at 17:50

      Das finde ich eine gute Idee, mir ist auch nicht so geheuer bei der Vorstellung, dass die Schuldner einfach wieder von vorn anfangen könnten mit ihrer Einstellung zu Geld und Schulden…

  • Reply p.b. 10. Oktober 2012 at 10:50

    hallo zusammen.

    ist mann nach den 6 jahren auch aus der schufa raus ?
    mfg

  • Reply Manuel Kranz 18. November 2012 at 21:39

    Sehr geehrte Frau Ihnenfeldt,

    wie sieht es aus wenn ein Schuldner die 25% seiner Schulden schon nach 2 Jahren abgezahlt hat. Würde ihm die Restschuldbefreiung auch schon früher erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manuel Kranz

    • Reply Eva Ihnenfeldt 19. November 2012 at 08:56

      Hallo Herr Kranz, leider weiß ich das auch nicht – ich bin da kein Experte – aber vielleicht kann ein Leser des Kommentars mehr dazu sagen? Herzliche Grüße von Eva Ihnenfeldt

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