Krankengeld für Selbständige:
braucht man den Krankenschein?
Hauptberufliche Selbständige können Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche wählen, wenn sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind. Für diesen Anspruch zahlen sie einen Zusatzbetrag von 0,6 Prozent monatlich – maximal 22,05 Euro.
Ohne Krankengeldanspruch beträgt der Beitragssatz 14,3 Prozent – mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag 14,9 Prozent.
Die Wahlerklärung wird nach § 44 SGB schriftlich eingereicht. Es gibt keine Wartezeit, keinen Ausschluss von Vorerkrankungen. In Folge der Wahlerklärung ist das Mitglied drei Jahre an die jeweilige Kasse gebunden.
Krankengeld wird ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit gezahlt, unabhängig davon, ob schon während der ersten sechs Wochen in irgendeiner Form eine “Entgeltfortzahlung” erfolgte.
Arbeitsunfähig ist, wer die Arbeiten, die für die hauptberufliche Selbständigkeit erforderlich sind, nicht mehr im vollen Umfang ausübern kann. Für die Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit muss der Arzt eine Bescheinigung – einen Krankenschein – ausstellen.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war. Das Arbeitseinkommen wird dem letzten vorliegenden Einkommensbescheid entnommen und muss jeweils nachgewiesen werden.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens – maximal 87,50 Euro am Tag. Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen für die gleiche Erkrankung innerhalb von drei Jahren.
Auch während der Erkrankung müssen die Beiträge an die Krankenkasse weiter gezahlt werden. Wer nicht fristgerecht zahlt, schuldet Säumniszuschläge von 5 Prozent pro Monat.
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 09. März 2010
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Kommentare: 9
Gesine Lübbers 17. März um 11:59 Uhr
Das heißt also ab sofort: Immer schön einen gelben Schein mitnehmen. Der Spruch “ich bin selbstständig, ich brauch keinen Krankenschein” gilt nicht mehr.
Aber was macht man mit den Scheinen? Sammelt man die oder muss ein Krankenschein, wie bei einem Angestellten,sofort bei der Krankenkasse eingereicht werden?
Eva Ihnenfeldt 17. März um 13:10 Uhr
ich werde sofort eilen, einen experten zu befragen!!!
Uwe Weber 18. März um 14:31 Uhr
Der Krankenschein ist generell an die Krankenkasse zu senden. Da das Krankengeld erst nach 6 zusammenhängenden Wochen gezahlt wird, ist es bei einer kürzeren Krankheitszeit nicht notwendig, den Krankenschein zur Krankenkasse einzusenden, da ja dann auch nichts ausgezahlt wird.
Möchte hier noch mal daran erinnern, das innerhalb der ersten 6 Wochen der Krankenkassenbeitrag weiter gezahlt werden muß. Also dafür einen Finzpuffer bereit halten.
Trotzdem bin ich froh, das mir das Krankengeld bei einer längeren Krankheit finanziell den Rücken frei gehalten hat!
Detlef Schumann 20. März um 17:53 Uhr
der Krankenschein sollte ab dem ersten Krankheitstag eingereicht werden, da die Karenzzeit für die gleiche Erkrankung 6 Wochen beträgt. Sollte nach 2 Wochen die gleiche Krankheit mit der man zuvor 4 Wochen krankgeschrieben war wieder ausbrechen und diese weitere 4 Wochen Auszeit bedeuten, zahlt die Krankenkasse schon für 2 Wochen Krankengeld.
Der Nachteil bei der gesetzlichen Kasse: Nach längstens 78 Wochen ist Schluss mit lustig und der Versicherte muss sehen wie er an finanzielle Mittel gelangt.
Versicherungsexperte Detef Schumann antwortet: muss Krankengeld versteuert werden? - Steadynews 30. März um 15:40 Uhr
[...] Hier der Beitrag vom 9. März: Krankengeld für Selbständige [...]
tom 28. Juni um 21:56 Uhr
ich habe folgendes problem bin selbständig zur zeit krankgeschrieben seit 3 monaten damit meine aufträge nicht verlohren gehen habe ich zwei 400 euro kräfte eingestellt die hin und wieder sowieso bei mir gearbeitet haben nun hat mir meine krankenkasse mein krankengeld gesperrt mit der begründung ich müsse in der zeit wo ich krank bin meinen betrieb schließen sonst hätte ich keinen anspruch auf geld aber meine kunden für die ich schon sechs – sieben jahre arbeite warten mitsicherheit keine monate bis ich wieder fit bin allerdings schaffen die zwei aushielfen grade mal hier geld einzufahren ? ist das ok?
Peter B. 21. Juli um 07:33 Uhr
Hallo,
ich bin seit 3 Jahren selbständig, und weiss nicht ob ich diesen Zusatzbeitrag zehle, oder zahlt man den automatisch?
Habe jetzt einen Bandscheibenvorfall, und eine Wirbelsäulenverkrümmung. Was sollte ich jetzt unternehmen. Bin in dieser Sache ziemlich unbeholfen!
Danke
Detlef Schumann 22. Juli um 22:39 Uhr
Hallo Tom,
Leider ist ein bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Selbständiger nur mit 70% seines im Anspruchzeitraum entgangenen durchschnittlichen monatlichen Gewinns bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV abgesichert. Der Gewinn welcher zu Grunde gelegt wird, bezieht sich i.d.R.auf die letzten 6 Monate vor dem ersten Krankheitstag. Sollte der Gewinn während der Krankheit nicht einbrechen gibt es halt nichts.Sollte doch Krankengeld bezogen werden, so ist dieses steuerpflichtig.Der Gewinn wird oft durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nachgewiesen.
Bei der Privaten Krankenversicherung gilt:80 Prozent des durchschnittlichen mtl.Gewinns dürfen versichert werden und das Tagegeld wird steuerfrei ausgezahlt
Detlef Schumann 22. Juli um 22:48 Uhr
Hallo Perter B.
Der Zusatzbeitrag wird nicht automatisch erhoben. Er ist für Selbständige ein Wahltarif der Krankenkasse.
Der Beitrag ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und richtet sich zusätzlich nach den gewählten Karenztagen.
Sie können bei Ihrer gesetzlichen Kasse nachfragen und sich ab dem nächstfolgenden Monat versichern, sind dann aber für 3 Jahre an die Kasse gebunden.
Besser, vorher die Beiträge und finanziellen Verhältnisse der Kasse prüfen, denn ab 2012 werden zahlreiche GKV`en einen Zusatzbeitrag erheben.