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Künstlersozialkasse:
erste Zahlen nach der Novellierung

Für alle “Ein-Mann-Unternehmen”, die journalistisch selbständig sind, oder als Webdesigner oder als Entertainer, Künstler usw., ist die Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom März 2007 eine ernsthafte Bedrohung: denn nur Kapitalgesellschaften sind davon befreit, dass ihr Auftraggeber sozialabgabepflichtig ist! Und da saftige Geldstrafen drohen, wird sich so mancher kapitalkräftige Auftraggeber zukünftig zweimal überlegen, ob er überhaupt einen Freelancer beschäftigt. Das wirklich Merkwürdige ist aber, dass die Abgabepflicht unabhängig davon besteht, ob der Künstler, Designer oder Publizist überhaupt in der Künstlersozialkasse versichert ist! (Da kommt man nämlich gar nicht so leicht herein) Zum Artikel: Bundesregierung beantwortet kleine Anfrage…

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