Künstlersozialkasse (KSK). Abgabepflicht für Auftraggeber von Designern?
Es ist so unwahrscheinlich, dass es keiner glauben will – soll aber trotzdem wahr sein.
Wenn ich als Unternehmen eine kleine Werbeagentur beauftrage, meine Internetseite zu erstellen und regelmäßig zu pflegen (also zu aktualisieren, Fotos einzustellen, einen newsletter zu pflegen oder was auch immer) werde ich als Auftraggeber abgabepflichtig an die Künstlersozialkasse. Mit 5,1 Prozent des Auftragwertes (inklusive Telefonkosten, Materialkosten etc.).
Das Gleiche gilt, wenn ich einen selbständigen Fotografen beschäftige, einen Designer, einen Journalisten für die Öffentlichkeitsarbeit. Schon ein Auftrag im Jahr soll reichen! Raus aus der Nummer komme ich nur, wenn ich eine Kapitalgesellschaft beauftrage, nur dann. Es klingt wirklich so unwahrscheinlich, dass es niemand glauben will, – doch wenn ich dann lese, dass diese Abgabe bis zu fünf Jahre rückwirkend gefordert werden kann (den Eintreiber spielt seit Sommer die Deutsche Rentenversicherung – mit weit über 3.000 Betriebsprüfern!) und wenn ich dann schon von den ersten Opfern höre, die tatsächlich zur Kasse gebeten wurden, wird mir ganz anders.
Übrigens: ob der Beauftragte von der Künstlersozialkasse profitiert, also Mitglied ist, ist total unerheblich. Haben Sie schon mal versucht, da Mitglied zu werden? Ist lustig – weil unheimlich, unheimlich schwierig… Zum Artikel
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 10. Dezember 2007
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Kommentare: 3
Matthias Lehming 10. Dezember um 20:54 Uhr
Das schlimmste an der Sache ist ja aber, dass der Beauftragte nicht unbedingt selbst profitieren muss, wie du schon geschrieben hast. Wer sich sowas ausdenkt – falls er überhaupt gedacht hat…
Dennis Arntjen 11. Dezember um 00:28 Uhr
Wer sind denn die Opfer? Die Auftragnehmer oder die Auftraggeber?
Es ist beides schlimm und ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass dann ein Beitritt zu dem Verein schwer sein dürfte. Immerhin werden Gelder eingezahlt weil ein bestimmter “Künstler” (ob er jetzt einer ist oder nicht ist in der Diskussion ja offensichtlich unerheblich) einen Auftrag abgearbeitet hat. Da kann es doch nicht angehen, dass wegen diesem Menschen Geld eingezahlt wird, er aber nicht “dabei” sein darf!???
Na ja. Armes Deutschland mal wieder.
Eva Ihnenfeldt 11. Dezember um 09:55 Uhr
Gestern abend hat unsere Steuerberaterin, die auch schon den Fall eines betroffenen Designers erlebt, erzählt, dass tatsächlich die Aufnahmebedingungen in die Künstlersozialkasse erleichtert worden sind. Allerdings muss man Freiberifler sein und darf nicht gewerblich tätig werden, sonst ist alles im Nachhinein unwirksam – und das wird richtig teuer!Man darf z.B. überhaupt nicht programmieren, nur designen.