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Neues Gesetz ab 2014:
Behörden verkaufen persönliche Daten an Adresshändler – Bürger verlieren Widerspruchsrecht

Da freuen sich Adresshändler, Inkassounternehmen und Werbefirmen: Während der Fußball-EM im Juni/ Juli 2012 wurde still und heimlich ein Gesetz vom Bundestag verabschiedet, nach dem Einwohnermeldeämter zukünftig persönliche Daten der Bundesbürger verkaufen können, ohne dass die Bürger Widerspruch einlegen können. Genau dies sieht eine Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vor.

Zum 1. November 2014 soll das geänderte Meldegesetz in Kraft treten, doch der Bundesrat muss zuvor zustimmen. Es bleibt zu hoffen, dass die Oppositionsparteien sich gegen die Änderung zur Herausgabe persönlicher Daten an anfragende Unternehmen stemmen werden. Denn dem Gesetz nach hätten die Bürger dann ihr Einspruchsrecht verloren, sie könnten nichts gegen die Weitergabe und Verwendung ihre Daten tun.

Folgende Daten sollen zukünftig von Einwohnermeldeämtern weitergegeben werden können:

  • Namen und frühere Namen der Person
  • Geburtsdatum/ Geburtsort
  • Geschlecht
  • Familienstand
  • Bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung
  • Anzahl der Kinder
  • Konfession
  • Aktuelle Anschrift-en
  • Frühere Anschrift-en
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Doktorgrad
  • Künstlername/ Ordensgrad

Dies alles sind natürlich sehr wertvolle Informationen für Inkassounternehmen und Adresshändler. Die Mailingflut, die als Konsequenz zu befürchten ist (da ja Werbebriefe passgenauer adressiert werden können), ist dabei womöglich noch das kleinere Übel. Ich erinnere mich dunkel, was haben wir damals noch gegen die Volkszählung demonstriert – heute reden wir über ganz andere Größenordnungen…

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