NRW-Bildungsscheck mit verschärften Bedingungen
Das ist schade: der NRW-Bildungsscheck unterliegt seit Anfang 2009 verschärften Zugangsberechtigungen. Nicht so tragisch ist, dass nun ein Personalausweis vorgelegt werden muss, um ihn zu erhalten – in der Vergangenheit ist es leider häufiger zu Missbrauch gekommen, so dass diese Änderung selbstverständlich ist. Schlimm ist hingegen, dass man nur noch die 50-prozentige Ermäßigung für berufliche Weiterbildung erhält, wenn man in den letzten zwei Jahren keinen Bildungsscheck in Anspruch genommen hat.
Da der Bildungsscheck NRW auch für Jungunternehmen bis zum 5. Jahr nach Gründung genehmigt wurde, ist das wirklich ein harter Schlag. Denn gerade in den ersten Jahren ist Fort-und Weiterbildung sehr wichtig-und häufig teuer…
Auch wird nur noch ein Bildungsscheck im Jahr gebilligt – bis maximal 500 Euro (bei einer Fortbildung für 1000 Euro).
Man sollte also schon genau überlegen, wofür man den kostbaren Scheck einlöst. Nicht förderfähig sind übrigens Weiterbildungen, die nur eine Tag dauern -und Einzelkurse.
Eine Alternative für Selbständige kann die Bildungsprämie sein: Die Bundesförderung für berufliche Fortbildungen können alle Berufstätigen (also auch Selbständige) erhalten, die weniger als 17.900 Euro monatlich verdienen. Allerdings ist diese Prämie auf einen Zuschuss von 154 Euro begrenzt.
Diesen Artikel weiterempfehlen

Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 20. Februar 2009
Kategorie:
Tags:
Kommentare: 0
