PC-Gebühren für Selbständige, Unternehmen und Freiberufler
Gestern hatte ich ein langes Telefonat mit einem Händler aus Süddeutschland. Er war sehr wütend auf die seit Januar geltende Bestimmung, dass jedes Unternehmen eine gesetzliche Rundfunkgebühr für den Einsatz “neuer Medien” zahlen soll, also internetfähige PCs.
Ich konnte ihm einen Link als Tipp angeben, der vielleicht Betroffenen, die von der GEZ angeschrieben wurden, eine Möglichkeit bietet, nicht zahlen zu müssen. Und zwar geht es um die Formulierung, dass, wenn mehrere Gewerbetreibende auf einem Grundstück ansässig sind, nur einmal die Gebühr fällig wird – auch wenn die Firmen ansonsten keine Gemeinsamkeit haben.
Ich füge an dieser Stelle ebenfalls den Link ein – der Leser muss sich seine eigenen Gedanken machen, ob diese Rechtsauffassung eventuell auf seine Situation anwendbar wäre.
Rundfunkgebühren für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 21. September 2007
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