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Praktikanten im Unternehmen:
Definition, Versicherungsschutz, gesetzliche Vorgaben

Bevor sich ein Unternehmen entschließt, Mitarbeiter einzustellen, ist es sinnvoll, eine begrenzte Praktikumszeit zu vereinbaren. Doch gerade kleinere Unternehmen sind häufig unzureichend darüber informiert, was sie beachten müssen, wenn sie Praktikanten in ihren Betrieb eingliedern -Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Definition “Praktikant”:

Eine eindeutige Definition gibt es nicht. Man kann sagen, ein Praktikant ist eine Person, die Erfahrungen in einem Unternehmen sammelt. Diese können ausbildungsbezogen sein – aber auch um festzustellen, ob Unternehmen und Bewerber zueinander passen.

Versicherungsfragen:

Ein Praktikant ist automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn folgende rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind: Er muss vollständig in das Unternehmen eingegliedert sein mit folgenden Weisungen

  • täglichen Arbeitszeit
  • Art der Tätigkeit
  • Einsatzort
  • Arbeits-und Ablauforganisation

Ein Vertrag muss nicht ausdrücklich geschlossen werden. Auch die Zahlung eines Entgelts ist nicht erforderlich. Wenn das Unternehmen der Berufsgenossenschaft angehört, muss der Praktikant nicht angemeldet werden. Praktikanten sind ebenso unfallversichert wie Arbeitnehmer und Auszubildende. Im Schadensfall ist der Unfallversicherungsträger zuständig, der für den Betrieb zuständig ist.

Zahlt das Unternehmen dem Praktikanten eine Vergütung, müssen entsprechende Beiträge an die Berufsgenossenschaft abgeführt werden. Arbeitet der Praktikant unentgeltlich, ergibt sich eine beitragsfreie Versicherung.

Gesetzliche Vorgaben

Klar geregelt sind die Pflichten des Unternehmens, das Praktikanten aufnimmt, nicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Praktika dazu dienen, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu sammeln. Es ist sicher von Vorteil, einen schriftlichen Praktikumsvertrag zu schließen, der folgende Punkte beinhaltet:

  • Name und Adresse des Vertraggebers/ Vertragnehmers
  • Vertragsinhalt
  • Vertragsdauer
  • Zeitliche Arrangements
  • Kündigungsregelungen
  • Entgeltregelungen
  • Sonstige Regelungen
  • Versicherungsschutz

Für ein gutes, faires Praktikumsverhältnis ist es wichtig, dass beide Seiten den Sinn eines Praktikums kennen und annehmen. Der Praktikumsgeber nimmt Verantwortung auf sich. Er sollte in keinem Fall den Praktikanten als “billige Arbeitskraft” missbrauchen. Der Imageschaden, der hierdurch entsteht, ist nicht durch den kurzfristigen Nutzen aufzuwiegen. Der Praktikant kann jederzeit gehen (und/ oder krank werden) und wird sicher weitererzählen, welch schlechte Erfahrungen er gemacht hat

Der Praktikant sollte sich darüber bewusst sein, dass der Praktikumsgeber Zeit und Mühe aufwendet, um  dem Prkatikanten die Möglichkeit zu geben, berufliche Erfahrungen zu sammeln und sein Wissen zu vermehren. Viele Unternehmen lehnen es ab, Praktikanten aufzunehmen, da sie den Aufwand hierfür scheuen. Es wäre also sinnvoll, einem guten Praktikum mit Freude, Disziplin und Engagement entgegen zukommen. Denn wie heißt es so schön in der Glocke von Friedrich Schiller: “Drum prüfe, wer sich ewig bindet…”

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