Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte Computer:
Selbständige können aufatmen
Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig im Urteil vom 15. Juli 2008 ganz aktuell entschieden hat (Az.: 4 A 149/07), müssen Selbständige, die von zu Hause aus gewerblich tätig sind, keine zustäzlichen Rundfunkgebühren für ihren Computer zahlen, wenn sie privat genutzte Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Seit 2007 gibt es für alle Selbständigen eine neue Rundfunkgebührenpflicht. Gewerblich genutzte Computer mit Internetzugang (neuartige Rundfunkempfangsgeräte) müssen zusätzlich angemeldet – und mit 5,52 Euro monatlich bezahlt werden, die an die GEZ abgeführt werden müssen. (Rundfunkgebühren-Staatsvertrag § 5 Absatz 3 RGebStV) Wieviele Geräte pro Unternehmen angeschlossen sind, bleibt dabei unerheblich: ein Konzern zahlt für alle seine PC’s genauso 5,52 Euro wie der Einzelunternehmer.
Viele Unternehmer haben sich gegen diese Regelung gewehrt, es gibt richtige “Selbsthilfegruppen” wegen der zusätzlichen Zwangsgebühr, die als sehr ungerecht empfunden wird. Nun gibt es immerhin einen Teilerfolg: der Norddeutsche Rundfunk unterlag einem Selbständigen in einem Prozess, wo dieser als Kläger auftrat. Der Kläger nutzte seinen Computer im gewerblich genutzten Arbeitszimmer in der Privatwohnung. Für die privat genutzten Rundfunkgeräte zahlte er Gebühren an die GEZ und weigerte sich, nun noch die Zusatzgebühr zu entrichten.
Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die Richter waren der Auffassung, dass sich die Gebührenbefreiung auf sämtliche in einer Wohnung befindlichen Computer bezieht, folglich auch auf gewerblich genutzte PC’s, die sich beispielsweise im häuslichen Arbeitszimmer befinden.
Quelle: VersicherungsJournal
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 22. Juli 2008
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Kommentare: 4
Angelika Stenzel-Twinbear 23. Juli um 09:44 Uhr
die Rundfunkgebühren… Immer wieder ein Ärgernis!
Ich hatte diese Diskussion auch. Mein Büro befindet sich in unserer Privatwohnung. Also vergleichbar mit dem oben beschriebenen Fall. Zusätzlich GEZ-Gebühren muss ich nicht wegen des beruflich genutzten Computers zahlen, sondern wegen unseres Privatfahrzeuges, bei dem unterstellt wurde, dass es gelegentlich auch genutzt wird, um zu Kunden zu fahren oder Besorgungen für das Büro zu machen. Das Autoradio müsse deshalb angemeldet werden und darin enthalten sind dann auch die Gebühren für den Büro-Computer. Letztlich kommt man also um die zusätzlichen Gebühren nicht herum. Es sei denn, jemand hat einen guten Tipp …
Eva Ihnenfeldt 23. Juli um 13:35 Uhr
Ups, das hatte ich überhaupt nicht bedacht…und was zahlen jezt Gewerbetreibende mit Betriebsstätte und Auto? Dreimal Gebühren,da das Auto getrennt von der Betriebsstätte veranschlagt wird?
Dennis Arntjen 27. Juli um 14:41 Uhr
Wie ist es denn mit einem Dienstwagen? Wenn doch über die Bezahlung der privat genutzten Rundfunkgeräte der Betrieb mit abgedeckt ist, dann müsste dies doch auch einen Dienstwagen einschließen, oder?
Und fährt man mit dienstlich genutztem Fahrzeug nich immer besser als mit privatem? Egal welche Regelung (1% oder Fahrtenbuch) man nun wählt?
Angelika Stenzel-Twinbear 28. Juli um 09:23 Uhr
Tja, die GEZ möchte gerne das Privat-Fahrzeug als Dienstfahrzeug betrachtet wissen, da für jedes einzelne Radiogerät im Betrieb/ Büro gezahlt werden muss. Also für das Radio im Auto plus jedem zusätzlichen Radio im Büro und plus dem privat genutzten Radio, soweit in der Privatwohnung/ Büro dann überhaupt noch vorhanden. Neuartige Rundfunkgeräte sind inklusiv und müssen nicht zusätzlich bezahlt werden. Das ist immerhin etwas, denn ich hatte schon die Befürchtung jetzt auch noch für das überflüssige, nie genutzte Radio im Handy zahlen zu müssen.