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Seit Anfang 2009:
neue Verpackungsverordnung für Ebay- und Online-Handel

Fast unbemerkt hat es zum 1. Januar 2009 eine entscheidende Veränderung für Ebay- und Online-Händler gegeben: jeder, der gewerblich Waren über das Internet verkauft, muss dafür Sorge tragen, dass die Verpackungen (und die Füllsel) bei einem Anbieter der dualen Systems registriert sind.

Unerheblich ist die Menge der verkauften Waren – gerade bei Ebay ist die Grenze zwischen Privatverkauf und gewerblichem Verkauf schnell erreicht… Was bedeutet das in der Praxis?

  • Bisher mussten Händler die Kunden darüber aufklären, dass diese die Verpackung zurückgeben können – und der Händler sich verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Dieser Zusatz in der Belehrung entfällt seit Januar 2009
  • Ebenfalls entfallen ist die Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die dem dualen System angeschlossen sind. Es gibt also keine Möglichkeit, die ordnungsgemäße Registrierung auf den ersten Blick zu erkennen
  • Die Händler sind nicht gezwungen, sich selbst einem Versorger anzuschließen. Die Verpackungen jedoch, die genutzt werden, müssen bei einem Versorger lizensiert sein. Bei Verstößen gegen diese Auflage drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro
  • Die Größe des Online-Handels ist unerheblich. Nur bei der Pflicht zur so genannten “Vollständigkeitserklärung” gibt es Freimengen. Die Vollständigkeitserklärung  bedeutet, dass ab einer bestimmten Menge von Verpackungsmaterial diese auch bilanziert werden müssen
  • Diese Regelung gilt sowohl für Online- als auch für Ebay-Händler. Wann der gewerbliche Verlauf beginnt, ist umstritten. Gerichte haben schon auf gewerblichen Verkauf gepocht, wenn nur einmalig drei T-Shirts in einem Angebot verkauft wurden
  • Auch für gebrauchte Verpackungen gilt, dass der Nachweis der ordentlichen Lizensierung auf Verlangen erbracht werden muss. Das ist besonders kompliziert, da ja die Kennzeichnungspflicht entfällt.

Einen guten Überblick über die Verpackungsverordnung finden Sie bei  e-recht24

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