Stichtag 30. Juni: bei Krankenkassenwechsel die Altersrückstände mitnehmen

Noch bis zum 30. Juni 2009 besteht für privat Krankenversicherte die Möglichkeit, die Kasse zu wechseln und die Altersrückstande dabei weitgehend mitzunehmen. Man kann von einer privaten Kasse in den Basistarif einer anderen wechseln, und nach 18 Monaten den Volltarif der neuen Kasse wählen. Doch nur für gesunde Wechsler ist diese Möglichkeit interessant…

…denn für den anschließenden Übergang in den Volltarif ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn man Vorerkrankungen hat, wird die Prämie höher – oder die Kasse weigert sich, den Wechsler überhaupt in den Volltarif zu übernehmen.

Außerdem ist der Basistarif, der mindestens 18 Monate lang gezahlt werden muss, hoch. Der Tarif richtet sich nach dem maximalen Monatsbeitrag für gesetzlich Versicherte, und das sind zurzeit 570 Euro.

Für wen kann der 30. Juni trotzdem entscheidend sein?

Für gesunde Privatversicherte, die mit ihrer Kasse unzufrieden sind, ist dies der einzige Weg, den Versicherungsanbieter zu wechseln, ohne die Altersrückstände zu verlieren. Nach dem 30. Juni 2009 gibt es nur noch die Möglichkeit, in der alten Kasse zumindest eine Zusatzversicherung zu behalten (z.B. für Zahnersatz) – und hierfür die Altersrückstellungen zu verwenden.

Den ausführlichen Beitrag zum Thema Krankenkassenwechsel, Basistarif – und Konsequenzen für Nicht-Versicherte lesen Sie hier in der F.A.Z.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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