Urteil:
Keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte Internet-Computer
Nachdem die Verwaltungsgerichte Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin und München schon ähnlich entschieden haben, bestätigt nun das Verwaltungsgericht Stuttgart die Ansicht, dass Rundfunkteilnehmer keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte Internet-PC’s zahlen müssen. Da sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten in anderen Fällen in zweiter Instanz durchsetzen konnten, ist damit zu rechnen, dass der Sender (in diesem Fall der SWR) in die Revision gehen wird.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen internetfähigen PC nutzt und seine Ehefrau Rundfunkgebühren für den privaten Fernseher zahle. Daraufhin wollte der Südwestrundfunk Gebühren für ein so genanntes “neuartiges Rundfunkgerät”, insgesamt 71, 35 Euro einschließlich Säumniszuschlägen für die Zeit von Januar bis Dezember 2007.
Das Gericht gab dem Kläger Recht, der sich weigerte, diese GEZ-Gebührenforderung zu begleichen. Zum Einen wäre es nicht zulässig, jedem Multifunktionsgerät zu attestieren, dass es sicher auch als Rundfunkgerät genutz würde, zum Anderen seien beruflich genutzte PCs nach § 5,3 Staatsvertrag als Zweitgerät gebührenbefreit, wenn im Haushalt bereits ein privat genutztes Empfangsgerät vorhanden sei.
Der Kläger hat dem Heise-Online-Verlag die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtes zukommen lassen. Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier bei Heise Online
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 06. Mai 2009
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