Versicherungsexperten Detlef und Astrid Schumann Gesetzliche Krankenversicherung:
Vorsicht wenn kein Krankengeld versichert ist !
Häufig haben Unternehmensgründer aus Kosten- oder Krankheitsgründen oder einfach aus Bequemlichkeit die gesetzliche Kasse gewählt. Um Beiträge zu sparen wird gerade in der Gründungsphase auf die Absicherung des Krankengeldes verzichtet.
Zum einen glaubt der Unternehmer auf die paar Euro Krankengeld verzichten zu können, zum anderen ist der Einkommensnachweis der bei einer Krankheit und Krankengeldanforderung zu führen ist, nicht unbürokratisch.
Dennoch sollten gesetzlich Versicherte ohne versichertes Krankengeld beachten, dass sie anders als Versicherte, die ein Krankengeld versichert haben, KEINEN Anspruch auf beitragsfreie Krankenversicherung bei längerer Erkrankung haben.
Das bedeutet, dass sich gerade ältere Versicherte Gedanken über die Mitversicherung von Krankengeld Gedanken machen sollten.
Wer mit einen monatlichen Gewinn von rund 4000,– Euro bzw. 48000,– im Jahr den Höchstbeitrag von fast 700,– Euro in 2013 entrichten muss, hat zwar nur Anspruch auf ca. 2400,– Euro zu versteuerndes Krankengeld aber zusammen mit den gesparten Versicherungsbeiträgen stehen immerhin 3000,– Euro im Monat zumindest für 18 Monate zur Verfügung.
Besser ist ein privates Krankentagegeld. Diese Leistung kennt, anders als die GKV, keine zeitliche Begrenzung und ist zudem steuerfrei. Wer also länger als 18 Monate Krank ist, kann davon die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung bezahlen. Wer seinen, in der gesetzlichen Kasse versicherten Tagegeldanspruch von 18 Monaten aufgebraucht hat, der muss seine gesetzlichen Kassenbeiträge wieder selber zahlen.
Sie wollen Umfangreiche Informationen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an! P.S. Stichtag für „ECHTE MÄNNER“ ist der 20.12.2012. Danach gilt auch für Männer“ BEIM PIPPI MACHEN SETZEN“!
Eine lange Gesundheit wünschen
Detlef und Astrid Schumann
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Von: Eva Ihnenfeldt
Datum: 14. Oktober 2012
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