Private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers ist steuerfrei
Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen. Als Begründung führte die CDU/CSU-Fraktion an, dass die Steuerfreiheit bei



