SteadyNews - Newsletter Redaktion Blog

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5 Tipps zur Suchmaschinenoptimierung:
Was man ganz einfach selbst tun kann…

Was ist Suchmaschinenoptimierung? Wie verbessert man sein Ranking bei Google und Co? Und was kann man tun um mehr Klicks zu bekommen und mehr Traffic auf die eigene Seite zu ziehen? Das alles sind Fragen die sich mehr oder weniger jedes Unternehmen stellt, denn heute werden Geschäfte fast immer auch über das Internet beeinflusst, auch

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Anleitung:
Google Reader RSS Feeds exportieren

Am 1. Juli ist Schluss – bis dahin wird Google den Google Reader einstellen. Für viele professionelle Kommunikationsexperten eine große Umstellung – ob Journalisten, Social Media Profis, Webdesigner oder Entwickler, wer aktuelle News aus dem Web als tägliche Nahrung braucht liest meistens über RSS viele Nachrichtenquellen, Foren und Blogs mit. Auf jeden Fall sollte man

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“Werben in den SteadyNews” – mit PR-Bericht und 5 Inseraten

PR-Kampagne: Werben in den SteadyNews Komplette PR-Kampagne Für 150 Euro zzgl. 19% USt erhalten Sie folgendes Angebot: 1 PR-Bericht in den SteadyNews plus 1 Inserat im SteadyNewsletter mit 250 Zeichen. Sowohl PR-Bericht als auch Inserat werden mit entsprechenden Links zur Firmenwebsite versehen (maximal 2 Links) – der PR-Bericht zusätzlich mit Fotos, Logos, sämtlichen Kontaktdaten des

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Abmahnung wegen Werbe Mails? Auch im B2B Marketing sind unerwünschte E-Mails rechtswidrig

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Werbe E-Mails nur dann zulässig, wenn der Empfänger diesem ausdrücklich zugestimmt hat. Doch viele Unternehmen fragen sich, ob diese strenge Regelung auch dann gilt, wenn man es mit Geschäftsadressaten zu tun hat? Darf man E-Mails und Newsletter an Unternehmen senden, die ein Interesse an der Leistung

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BVDW:
Double-Opt-In muss erhalten bleiben

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kommentiert die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) München. Mit dem Urteil (Az. 29 U 1682/12) sorgt das Gericht derzeit für Rechtsunsicherheit bei deutschen Unternehmen. Nach Auffassung der Münchner Richter gelten demnach E-Mails zur Bestätigung über die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern bereits als einwilligungsbedürftige Werbung. Sollte diese Rechtsansicht

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Urteil:
Newsletter mit Double-Opt.in Verfahren rechtswidrig?

Das Oberlandesgericht München hat in einem jüngst ausgesprochenen Urteil das Double-Opt-in-Verfahren bei der Anmeldung von E-Mail-Newslettern als „belästigende Reklame“ eingestuft – wenn die ausdrückliche Genehmigung des Empfängers fehlt. Nun wird eine Abmahnungswelle befürchtet. Was das Urteil konkret bedeutet: Normalerweise verläuft das Abonnieren eines Newsletters folgendermaßen: Ich klicke auf ein Website-Feld, das mir den Newsletter anbietet

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Steady-Newsletter vom 9. Oktober 2012

Jeden Dienstag News für Existenzgründer, Selbständige, Unternehmen und Berater Das war mal wieder eine tolle BARsession gestern abend! Bis auf den letzten Platz besetzt war Hürsters Kochwerkstatt – 70 Gäste lauschten den News und Trends rund um “Web 2.0″ und dem Vortrag von Dr. Michael Fuß zum Thema “Abmahnfalle Internet”. Bei der Verlosung gab es

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SteadyNews – Newsletter vom 4. September 2012

Jeden Dienstag News für Existenzgründer, Selbständige, Unternehmen und Berater Liebe SteadyNews-Leser, Anfang nächsten Jahres bieten wir einen Workshop rund um das Thema Youtube an. Alle Interessenten bitten wir, auf den Link zu klicken und kurz die 5 Fragen zu beantworten. In der Umfrage können Sie auch Ihre Mailadresse angeben, so dass wir uns – wenn

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E-Mail-Marketing wirkt:
Abmelderaten für Newsletter sinken

E-Mail-Marketing wirkt stellt die zehnte Ausgabe des  „E-Mail Benchmark Report“ von Emarsys fest. Die Abmelde- und Bounceraten sinken. Der Anbieter von E-Mail-Marketing-Lösungen wertete Daten aus insgesamt 70.000 Kampagnen (Newsletter- und Werbe-E-Mails) von mehr als 1.000 B2B- sowie B2C-Unternehmen diverser Branchen aus. Trotz eines leichten Rückgangs bei den Öffnungsraten ist die Anzahl der Klicks grundsätzlich angestiegen.

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Rechtslage Newsletter:
Broschüre für rechtssicheres E-Mail-Marketing

Oktober 2011: Newsletter sind so eine Sache: auf der einen Seite gibt es wohl kaum ein erfolgsversprechenderes Massen-Marketinginstrument, auf der anderen Seite steht man leicht auf unsicherem rechtlichen Boden. Beim Newsletter an Privatpersonen muss auf jeden Fall die schriftliche Einwilligung nachweisen – beim Newsletter gegenüber Selbstständigen und Businesskunden sind die Regelungen etwas lockerer. Der Verband

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