Gesetz zur Bestandsdatenaukunft ist durch den Bundesrat:
ab 1. Juli 2013 weitreichende elektronische Überwachung
Eva Ihnenfeldt: Ab dem 1. Juli 2013 dürfen Behörden (Polizei, Nachrichtendienste, Zoll…) auch ohne richterlichen Beschluss auf die elektronische Kommunikation von Internetnutzern zugreifen – Ordnungswidrigkeiten wie fehlende Impressumsangaben oder Falschparken reichen aus um Provider zu zwingen den Behörden persönliche Angaben über Internetnutzer herauszugeben. Schlüssel der Bestandsdaten sind die individuellen IP-Adressen, so können auch Pseudonyme leicht



